Intellectual Property! Sie haben ein Produkt mit unten dargestelltem Aufkleber gescannt?

Bitte Hersteller im unteren Feld eingeben und auswählen. Danach in der dann folgenden Maske den zugehörigen Produktnamen eingeben und auswählen. Somit erhalten Sie eine automatische Rechtsstandsauskunft zu möglichen Schutzrechten, die Sie beachten müssen (Sterntaste * zur Übersicht der Hersteller):

Wirksamer Kopierschutz - Blockchained

Nur ein einziger Aufkleber für alle Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Design. Inklusive Rechtsstand. Effektiver Schutz zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen für unsere Kunden! Jedem Dritten ist es verboten, ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers ein Erzeugnis, das Gegenstand des Schutzrechts ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen! Für welche Produkte und Territorien dieses gilt, wird auf dieser Plattform dargestellt! Mit DLT Blockchain Technologie zur manipulationssicheren, gerichtsfesten Dokumentation des Virtual Markings.

Warnung!

ACHTUNG! Hier gelistete Produkte sind gesetzlich geschützt durch Schutzrechte d.h. Verbietungsrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designschutzrechte! Reverse-Engineering und unerlaubter Nachbau zwecklos! Der Hersteller bzw. der Schutzrechtsinhaber behält sich vor, gegen jeden Verstoß Klage zu erheben und Schadensersatzforderungen und Unterlassung auf Kosten des Verletzers einzuklagen. Es bestehen national unterschiedliche gesetzliche Sanktionen mit hohen Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen im Falle eines Verstoßes! Hierzu bestehen internationale Abkommen.

Die Schutzrechte haben die Wirkung, dass allein der Schutzrechtsinhaber (Hersteller oder Lizenzgeber) befugt ist, das Schutzrecht im Rahmen des jeweils nationalen geltenden Rechts im jeweiligen geschützten Land (protected country) zu benutzen, wenn der Schutzrechtsstatus "granted" oder "registered" lautet. Im Falle des Patent Status "pending" wird darauf hingewiesen, dass der Hersteller bzw. Schutzrechtsinhaber durch hier erfolgte Veröffentlichung und Kennzeichnung der entsprechenden Produkte sich ebenfalls alle Rechte vorbehält im Falle einer nachträglichen Erteilung. Jedem Dritten ist es verboten, ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers ein Erzeugnis, das Gegenstand des Schutzrechts ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen; ein Verfahren, das Gegenstand eines Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich nationaler Gesetze anzubieten; das durch ein Verfahren, das Gegenstand eines Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen. Endkunden und Distributoren, die das gekennzeichnete Produkt vom Hersteller erworben haben, dürfen es bestimmungsgemäß gebrauchen und weiterverkaufen, soweit keine weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen entgegenstehen.

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