IP Schutz Ihrer Produkte - unsere Passion.
Die Patentmanager.de GmbH ist ein Ingenieurbüro, spezialisiert auf Patent-Daten und Patent-Informationen für Ihr geistiges Eigentum und Ihre Produkte. Wir liefern Daten und Informationen zu Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designschutzrechten. Unser Spezialgebiet: Virtual Marking. Unsere Weiterentwicklung: Dynamic Virtual Marking (DVM) - Blockchained. Klicken Sie gerne auf unser Erklärvideo rechts...
Virtual Marking: Effizienz VOR Gericht
JAHRE EXPERTENWISSEN
Gründungsjahr Patentmanager.de
Gründungsjahr platTform ip-rights.watch
Schutz gegen Reverse Engineering - Blockchained
Dynamic Virtual Marking (DVM): Wir bieten Ihnen ein neues, einfaches und vollautomatisiertes Verfahren zur Kennzeichnung Ihrer relevanten gewerblichen Schutzrechte an und garantieren stets aktuelle, öffentliche und internationale Rechtsstandauskunft „gegen“ Wettbewerber und potentielle Produkt-Piraten. D.h. der Rechtstand (pending, granted, lapsed) wird pro Land automatisch mit aktualisiert. Ein aufwendiges Pflegen durch Sie entfällt. Somit ist Ihr Schadensersatzanspruch gesichert! Gleichzeitig bewerben und schützen Sie Ihr wertvolles IP! Mit DLT Blockchain Technologie zur manipulationssicheren, gerichtsfesten Dokumentation des Virtual Markings.
Die Frage einer möglichen Patentberühmung oder Berühmung eines anderen Schutzrechts stellt sich bei der ausgeklügelten Formulierung des Textes auf dem Aufkleber nicht, wenn Sie ein solides IP-Management betreiben, bei dem für jedes Ihrer Produkte zumindest eine Marke registriert ist. Ihr Firmenlogo und/oder Ihre Firmenbezeichnung sind sicherlich geschützt und auf Ihren Produkten gelabelt. Falls nicht, holen Sie dieses bitte nach – meist sind die Angaben auch bereits auf Ihrem Typenschild vorhanden und es fehlt lediglich die Registrierung zur Marke. Somit erfüllen Sie die Voraussetzung, die Prozesse in Ihrer Fertigung schlank zu halten – Sie nehmen somit für alle relevanten Produkte nur ein und denselben Aufkleber.
Sie haben Bedenken bezüglich des Aufwands zur Auflistung der produktbezogenen Schutzrechte? Wenn Sie Ihren Firmensitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, so sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, diese Zuordnung zumindest intern zu machen. Sie müssen nämlich bei Arbeitnehmererfindervergütungen in den meisten Fällen den produktbezogenen Umsatz ermitteln, damit Sie eine Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindergesetz vornehmen können. Somit entsteht Ihnen neben der Auflistung in unserem Formular kein weiterer Aufwand. Im Gegenteil: Die Datenpflege und Aktualisierung zum Rechtsstand aus den Patentdatenbanken übernehmen wir vollautomatisiert für Sie über die gesamte Schutzrechtslaufzeit, wenn Sie mögen.
Rufen Sie uns an! +49 179 45 54 703